Wegen Drogenhandels vor Gericht: KMN-Mitglied sitzt lachend auf der Anklagebank


Vergangenes Jahr knackte der französische Geheimdienst mehrere „Krypto-Handys“ und leitete die Daten an die deutschen Behörden weiter. Darauf gab es bundesweit mehrere Razzien, von denen auch die KMN Gang betroffen war.

Wer über Drogen rappt, muss auch Drogen verkaufen. Das dachte sich wohl zumindest Mustafa „Musti“ K., der zwar selbst nicht Rapper bei der Dresdner Rap-Gruppe KMN Gang ist, jedoch aus dem näheren Umfeld des Kollektivs stammt. Seit letztem Donnerstag steht der 26-Jährige nämlich wegen Drogenhandels vor dem Landgericht. Es geht um den Verkauf von Crystal und Marihuana.

KMN-Mitglied amüsiert vom eigenen Prozess

Bereits im Januar 2021 wurden im Rahmen einer bundesweiten Großrazzia mehrere Mitglieder der KMN Gang verhaftet. Zuvor hatte der französische Geheimdienst mehrere sogenannte „Enchrochat“-Handys geknackt, die bei Kriminellen durch ihr Verschlüsselungssystem besonders beliebt waren. Neben Mustafa K. wurde außerdem Ammar R. (28), der Bruder des KMN-Rappers Nash, in Haft genommen. Letzterem soll „Musti“ geholfen haben, 20 Kilo Marihuana zu verkaufen. Er selbst verkaufte offenbar zwei Kilo Crystal. Eine direkte Aussage zu den Anklagepunkten verweigerte der gebürtige Iraker. Stattdessen sieht man ihn auf Gerichtsfotos lachend mit seinem Anwalt plaudern.

Die KMN-Mitglieder Azet, Musti, Nash und Zuna (v.l.n.r.):

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Encrochat war das „WhatsApp für Gangster“

Anfang 2020 knackten französische und niederländische Behörden Handys der Firma Encrochat. Diese hochverschlüsselten „Krypto-Handys“ waren besonders unter Kriminellen beliebt, da sie über diesen Weg unbemerkt mit Waffen und Drogen dealen konnten. Dachten sie zumindest. Seit die gesammelten Daten an andere europäische Behörden weitergeleitet wurden, laufen europaweite Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen. Die Auswertung der Chat-Protokolle, die auch den Prozess gegen Mustafa K. ins Rollen brachte, verläuft in Deutschland allerdings juristisch nicht ganz reibungslos. So ist zum Beispiel noch nicht geklärt, welche Fahndungsmethoden genau angewendet wurden. Carsten Brunzel (44), Anwalt des Angeklagten Mustafa K., sieht hier zumindest eine mögliche Entlastung seines Mandanten: „Wir wissen nicht, wie die Ermittler an die Daten gekommen sind und ob dies nach deutschem Recht zulässig war.“ Sollte Brunzel mit seiner Kritik recht haben, wären auch die Razzien im Zusammenhang mit den Auswertungen nicht legal.

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