Frech geklaut: Luc Besson schuldet John Carpenter einen Haufen Geld (und eine Entschuldigung)
„Lockout“ von 2012 kopierte wohl John Carpenters „Die Klapperschlange“ von 1981. Nun muss Luc Besson enormen Schadensersatz zahlen.
Plagiate werden in der heutigen Zeit immer häufiger: Ob es sich um vermeintliche Louis Vuitton Taschen, Sonnenbrillen oder Doktorarbeiten handelt, überall wird kopiert und abgeschaut. In Hollywood beschränkt man sich eigentlich auf Remakes, Reboots und Fortsetzungen, wenn man gerade keine Idee für etwas Neues hat. Dann kauft man aber zumindest die Rechte an dem Material.
Ein französisches Gericht hat nun aber entschieden, dass Regisseur Luc Besson fast eine halbe Millionen Euro an John Carpenter zahlen muss. Grund dafür ist Bessons Film „Lockout“, der wohl ein Plagiat des 1981 erschienenen Klassikers „Die Klapperschlange“ darstellt. Bereits zuvor wurde ein Urteil gefällt, nachdem der französische Regisseur 85.000 Euro Bußgeld an John Carpenter zahlen sollte. Besson legte Berufung ein, stritt jegliche Pagliatsvorwürfe ab und behauptete, dass der Prozess außerdem eine „Behinderung der künstlerischen Freiheit“ darstelle. Das Gericht sah das anders und nun muss der französische Regisseur mehr als das Doppelte zahlen, nämlich 450.000 Euro – Pech gehabt.
Zugegeben, die Parallelen treten deutlich hervor: Im Original „Die Klapperschlange“ muss ein Bankräuber den Präsidenten der vereinigten Staaten aus einem Hochsicherheitsgefängnis befreien. In „Lockout“ ist es die Aufgabe eines Ex-CIA Agenten die Tochter des Staatsoberhaupts aus einer hochmodernen Gefängnis-Raumstation befreien. Aufgrund der übereinstimmenden Schlüsselelemente hat das Gericht nun gegen den Angeklagten entschieden.
Das lässt die Frage offen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Zukunft der Filmbranche haben wird, denn viele Filme haben deutliche Inspiration in alten Klassikern gefunden, oder laufen immer wieder nach dem selben Schema ab. Ein Pressesprecher Bessons sagte nur: „Wir sind sehr überrascht von dem Urteil, doch die Richter haben entschieden und wir werden den Gerichtsbeschluss akzeptieren.“