Bushido-Prozess: Mehr als vier Jahre Haft für Arafat Abou-Chaker gefordert
Die Staatsanwaltschaft strebt eine mehrjährige Haftstrafe für den Clan-Boss an.
Der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder neigt sich nach 112. Prozesstagen dem Ende zu. Die Staatsanwaltschaft hat am 16. Januar in ihrem Plädoyer erklärt, welche Strafen sie für angebracht hält. Bushido tritt in dem Verfahren als Nebenkläger und eine Art Kronzeuge auf.
Mit einer Plastikflasche und einem Stuhl beworfen
Die Staatsanwaltschaft wirft den Abou-Chaker-Brüdern laut „Berliner Zeitung“ Freiheitsberaubung, versuchte, schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Veruntreuung vor.
Die Haupttat des Verfahrens soll sich am 18. Januar 2018 ereignet haben. Bushido habe die Trennung von seinem langjährigen Geschäftspartner gewollt. Dieser habe ihn bei Äußerung dieser Entscheidung mit einer Plastikflasche und einem Stuhl beworfen und von dem Musiker unberechtigte Zahlungen gefordert.
Danach soll es zu mehreren Treffen zwischen den Angeklagten und dem Nebenkläger gekommen sein, bei denen die Brüder den Rapper laut Anklage eingeschüchtert haben sollen.
Staatsanwaltschaft strebt Haftstrafen an
Für diese Taten drohen dem Clan-Chef jetzt vier Jahre und vier Monate Haft. Die zuständige Oberstaatsanwältin äußert keine Zweifel am Wahrheitsgehalt von Bushidos Aussagen.
Falls das Gericht eine Geldstrafe für angemessen ansieht, schlägt die Staatsanwaltschaft eine „Tagessatzhöhe von 2.500 Euro“ vor, so „HipHop.de“. Das heißt, dass die Justiz das monatliche Einkommen des Ex-Managers von Bushido auf über 70.000 Euro schätzt.
Für die ebenfalls angeklagten Brüder werden ebenfalls Haftstrafen angestrebt. Demnach fordert die Staatsanwaltschaft für Yasser Abou-Chaker eine Strafe von zwei Jahren und einem Monat, für Nasser Abou-Chaker eine Strafe von sieben Monaten und für Rommel Abou-Chaker eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zusätzlich hält die Staatsanwältin die Strafaussetzung zur Bewährung für Nasser und Rommel Abou-Chaker angemessen.
Der letzte Prozesstag des Verfahrens ist für den 26. Januar angesetzt, die „Bild“ schreibt, dass die Urteilsverkündung nun am 4. Februar erfolgt.
Arafat Abou-Chaker legt Berufung gegen Bushido ein
Nachdem Anfang September 2023 das Landesgericht Berlin befand, dass der Clan-Boss kein Manager für Bushido war, weshalb er dem Rapper eine Rückzahlung von 1,8 Millionen Euro plus Zinsen gewährte, legte dieser Berufung gegen die Entscheidung ein. Der Fall soll jetzt vor dem Berliner Kammergericht verhandelt werden.