GEMA fordert Lizensierung für eingebettete Videos


Ein Vorhaben, das vor allem zu einem sehr ruhigen Internet führen könnte.

Geht es nach der GEMA, wird der seit Jahren ausgefochtene Kampf um die Nutzungsrechte von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Internet bald um ein neues Schlachtfeld erweitert. Denn: Die deutsche Verwertungsgesellschaft fordert, dass auch bei der Einbettung von Musik und Videos auf Webseiten eine Lizenzabgabe fällig wird.

Jeder Online-Redakteur hat es schon getan, jeder Blogger, jeder Facebook-Nutzer: ein Video einbinden. Die meisten etablierten Videoplattformen wie YouTube, Vimeo, Daily Motion und aber auch Musikdienste wie Soundcloud bieten die Möglichkeit, die bei ihnen gelagerten Inhalte auf anderen Internetseiten einzubinden. Mittels sogenannter Embed-Codes, einem kleinen Stück HTML-Code, kann jeder das gewünschte Video oder Musikstück auf seiner Webseite, seinem Blog einfügen. Das Einbetten bei Sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ funktioniert meist mit nur einem Klick. Entscheidend dabei ist, dass die Dateien selbst auf den Servern des jeweiligen Anbieters bleiben.

Vor Kurzem hat sich die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM in einem Schreiben für eine Vergütungspflicht für eingebettete Inhalte ausgesprochen, wie die Seite futurezone.at berichtet. Eine Idee, die offenbar auch der GEMA gefällt. Gegenüber der Newsseite golem.de äußerte sich eine Sprecherin, dass auch die GEMA für eine Lizensierung von Embedded Content sei.

Was aber würde das bedeuten? Zuerst mal eine Menge Arbeit. Die Gesetzeslage in diesem Fall ist unklar. Wer würde bei einer Zuwiderhandlung haften? Der Einbetter des Videos? Der Anbieter? Auch müssten Modelle zur Vermeidung von Doppelvergütungen entwickelt werden.

Der GEMA selbst geht es bei diesem Vorstoß offenkundig um die Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder auf eine angemessene Entlohnung für die Nutzung ihrer Werke. Nun ist allerdings davon auszugehen, dass bei einer Lizensierungspflicht die Nutzung der Einbettungsfunktion mitunter deutlich zurückgehen wird, muss man doch beispielsweise als Betreiber eines Blogs befürchten, dass man sich bei der unerlaubten Einbindung eines Videos oder Musikstücks eines Urheberrechtsvergehens schuldig macht – und gegebenenfalls mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert wird.

Genau das aber wollen die Schöpfer der Werke, die Musiker, sicherlich verhindern. Denn neben dem Werbeeffekt verdienen sie zum Beispiel mit jedem Klick auf ihr Video bei YouTube bares Geld; auch wenn das Video auf einem Blog oder bei Facebook angeschaut wird. Der gewollte unkontrollierbare Streueffekt würde verhindert, Musikvideos und Songs würden nicht mehr „viral“ gehen.

Zugleich hätten Musikblogs keine Inhalte mehr, nur noch größere Online-Dienste und Verlage würden sich die teuren Abgaben leisten. Dort aber würden die Labels nur noch Musik platzieren lassen (möglicherweise für entsprechende Rabatte?), von denen sie sich hohe Absätze erhoffen. Dienste wie Soundcloud wären von der Existenz bedroht, leben sie doch vor allem davon, dass die bei ihnen gehostete Musik fröhlich im Netz verteilt wird.

Die Liste möglicher Folgen wäre beliebig erweiterbar und macht Eines deutlich: Ohne die entsprechende Vorsicht könnte dieses Vorhaben der GEMA zu einem vor allem sehr ruhigen Internet führen.