Sean „Diddy“ Combs: Sein Verteidigung fordert kompletten Freispruch

Combs' Verteidigung bemängelt die Beweislage und fordert einen Freispruch noch vor der Jury-Entscheidung.


Im Prozess gegen Sean „Diddy“ Combs (55) zieht die Verteidigung ihre letzte Karte und fordert einen Freispruch – und das noch vor der Entscheidung der Geschworenen.

Nicht genug Belege?

Am 29. Verhandlungstag stellte Diddys Anwaltsteam einen Antrag auf Freispruch auf ganzer Linie, der nach Paragraf 29 der US-Strafprozessordnung als juristischer Pflichtantrag gilt, aber selten Erfolg hat. Verteidigerin Alexandra Shapiro brachte dabei folgendes Argument: Die Staatsanwaltschaft habe kein schlüssiges Bild und keine belastbaren Beweise vorgelegt. Sie erklärte, dass von einem kriminellen System, wie es die Anklage unterstellt, „nichts übrig geblieben“ sei, zitiert die „Bild“. Den zentralen Vorwurf einer kriminellen Verschwörung bezeichnete sie als nicht haltbar.

Zudem wies sie laut „Bild“ darauf hin, dass die Assistenten von Combs kaum Kenntnis von den Vorwürfen gehabt hätten und „nicht wissentlich in kriminelle Handlungen verwickelt“ gewesen seien. „Es gibt keinen einzigen Beleg dafür, dass jemand von ihnen glaubte, es gehe um Sexhandel.“

Ein weiterer Punkt der Verteidigung: Die zeitliche Dimension der Beweise wurde in Frage gestellt, da die vorgelegten Beweise angeblich nur die Jahre 2016 bis 2024 abdecken würden, nicht jedoch den behaupteten Zeitraum von zwei Jahrzehnten.

Prozess pausiert

Der juristische Antrag auf Freispruch liegt nun bei Richter Arun Subramanian, der noch keine Entscheidung getroffen hat, aber für Mittwoch, den 25. Juni, eine Pause im Prozess anordnete. Am 26. Juni starten dann die Schlussplädoyers, während die Jury voraussichtlich ab Montag, den 30. Juni, in die Beratungen geht. Ein Urteil wird somit nicht vor dem 1. Juli erwartet.

Persönlich zeigte sich Sean Combs vor Gericht dem Anschein nach ruhig. Als Richter Subramanian ihn fragte, ob er auf eine Aussage verzichte und wie es ihm gehe, antwortete Combs via „Bild“: „Mir geht es großartig, Euer Ehren. Und ich wollte mich bedanken, Sie machen einen exzellenten Job.“ Der Richter soll daraufhin erwidert haben: „Danke, ich schätze das.“ Combs bestätigte zudem, dass sein Aussageverzicht eine eigene Entscheidung zusammen mit seinen Anwälten sei.

Verteidigung stützt sich auf Textnachrichten

Die Verteidigung verzichtete auf Zeug:innen. Beweismittel, die vorgelegt wurden, sind vor allem Textnachrichten zwischen Combs und seiner früheren Partnerin, der Sängerin Cassie. In den Nachrichten ging es vor allem um gemeinsame „Freak-Off“-Planungen und darum, dass Cassie mehrfach ihre Liebe gestehend zitiert wurde.

Die fünf Anklagepunkte gegen Sean „Diddy“ Combs im Überblick

Die Anklage wirft Sean „Diddy“ Combs fünf schwerwiegende Vorwürfe vor:

  • Racketeering-Verschwörung (kriminelles Netzwerk, RICO-Verstoß)
  • Sexhandel: Zwang zu Sex durch Gewalt/Manipulation (Cassie)
  • Sexhandel: Gleicher Vorwurf (Jane)
  • Transport zur Förderung von Prostitution: Organisation von Reisen zur Ermöglichung von sexuellen Handlungen gegen Bezahlung (Cassie)
  • Transport zur Förderung von Prostitution: Gleicher Vorwurf (Jane)

Die Verteidigung zieht eine klare Linie: „Kein Komplott, keine Absicht, keine Grundlage für Verurteilung.“

Sollte Richter Subramanian dem Antrag auf Freispruch folgen, könnte dies das Ende des Verfahrens bedeuten, noch bevor die Jury zu ihrem Urteil kommt.