Jay-Z: Neue Argumente gegen den Vergewaltigungsvorwurf


Noch immer liefern Jay-Z und sein Anwalt eine Schlacht gegen die Behauptungen der Jane Doe.

Jay-Z und Sean „Diddy“ Combs werden aktuell beschuldigt, vor über 24 Jahren gemeinsam eine 13-Jährige unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht zu haben. Jay-Z und sein Anwalt, Alex Spiro, wollen nun den Vergewaltigungsvorwurf weiter entkräften.

Anwalt weist Anspruch auf GMVA zurück

„Die Klägerin kann für ihre einzige Forderung nach dem Victims of Gender-Motivated Violence Protection Act (GMV-Gesetz) keinen Anspruch geltend machen, da das Gesetz nicht rückwirkend gilt“, schrieb Spiro laut „Deadline“ in einem zweiseitigen Schreiben am 30. Dezember an die Richterin Analisa Torres. Das GMV-Gesetz gilt für Opfer, die durch ein „geschlechtsspezifisch motiviertes Gewaltverbrechen“ geschädigt wurden. So durch eine Handlung, die aufgrund des Geschlechts einer Person begangen wurde.

Spiro weiter: „Die Klägerin behauptet einen Verstoß gegen das GMV-Gesetz für ein Verhalten, das angeblich im September 2000 stattfand. Das GMV-Gesetz wurde jedoch erst am 19. Dezember 2000 erlassen, drei Monate nachdem das Verhalten laut FAC stattgefunden hat, und kann nicht rückwirkend angewendet werden, um einen Klagegrund zu schaffen, der dem Kläger zum fraglichen Zeitpunkt nicht zur Verfügung stand.“

Somit versucht der Anwalt, Jane Does Klage mit der Begründung anzufechten, dass ihre Vergewaltigungsbehauptung zu viele Jahre her ist. Außerdem könne diese Behauptung im Rahmen des Gesetzes zum Schutz von Opfern geschlechtsspezifisch motivierter Gewalt (GMV) in New York City dadurch nicht rückblickend wiederbelebt werden. 

Die Klagefrist sei bereits abgelaufen

Außerdem gingen der Musiker und sein Anwalt noch einen Schritt weiter: Die Möglichkeit von Jane Doe, eine Klage zu erheben, sei „spätestens im August 2021 abgelaufen“. Als Grund dafür berief sich der Künstler auf den New Yorker Child Victims Act (CVA). Dieses Gesetz soll es Opfern sexueller Übergriffe auf Kinder ermöglichen, bis zu ihrem 55. Geburtstag zivilrechtlich zu klagen. Doch Spiro zufolge sei „jeder durchführbare Anspruch nach dem GMV-Gesetz unter dem New Yorker Child Victims Act (CVA) verjährt, der dem Anspruch des Klägers nach dem GMV-Gesetz vorgeht.“ Somit seien Jane Doe und ihr Anwalt Tony Buzbee drei Jahre zu spät.

Berufung auf den Fall Jeanne Bellino gegen Steven Tyler

Dabei bezog sich Spiro auch auf eine frühere Entscheidung eines anderen Bundesrichters aus dem südlichen Bezirk in New York. Dieser lehnte eine Klage wegen sexueller Nötigung des Kindermodels Jeanne Bellino gegen den Aerosmith-Frontmann Steven Tyler ab. Der Grund: Bellino und ihr Anwalt versuchten das GMVA-„Revival Window“ zu nutzen. Normalerweise sieht das GMVA einen Zeitraum von sieben Jahren nach der Gewalttat vor, um eine Zivilklage gegen den Täter einzureichen. Dank einer Gesetzesänderung vom Januar 2022 wurde es möglich, nach Verjährung der Ansprüche innerhalb einer zweijährigen Rückwirkungsfrist eine Klage einzureichen. Somit wäre die ursprüngliche gesetzliche Klagefrist auf neun Jahre verlängert. Eine Frist, die im Bellino-Fall sowie im Jane-Doe-Fall offenbar verpasst wurde.

Die angebliche Vergewaltigung der damals minderjährigen Jane Doe soll am 7. September 2000 durch Combs, Jay-Z und eine weitere, noch ungenannte prominente Frau durchzogen worden sein. Das alles während Combs „Freak-Offs“-Party nach den 2000er-MTV-VMAs.