Gil Ofarims Anwälte wollen Strafprozess kippen
Gil Ofarims Anwälte haben einen weiteren Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter in Leipzig gestellt. Nun soll der Strafprozess gekippt werden.
Gil Ofarim wird sich bald zwei Anklagen wegen Betrugs und versuchten Betrugs stellen müssen, doch dessen Anwälte setzen alles daran, den Strafprozess zu verzögern oder gar ungültig zu machen. Sie haben nun einen zweiten Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter in Leipzig gestellt. „Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses/Unwirksamkeit der Zulassung der Anklage“, heißt es.
Ofarims Anwälte kämpfen um eine Verzögerung des Strafprozesses
Anwalt Markus Henning erklärte das Ziel des neuen Antrages: „Wenn unserem Antrag stattgegeben wird, hätte das zur Konsequenz, dass der Eröffnungsbescheid unwirksam wäre“. Mit diesem Vorgehen würden sie vorerst eine Verzögerung des angekündigten Strafprozesses erreichen, der eigentlich für den 24. Oktober geplant ist. Die Anwälte nehmen sich das Recht für deren Maßnahme, weil sie die Verkündung des Termins für den Prozess nicht am Tag der Ankündigung erfahren hätten, sondern erst später aus den Medien.
Im Regelfall erfahren die Verteidiger von der Eröffnung eines Hauptverfahrens, bevor das Landgericht eine Pressemitteilung herausgibt. Nach Angaben der „Jüdische Allgemeine“ sei dies laut des Landgerichts auch geschehen. Sie erklärten: „Nach den hier getroffenen Feststellungen hatten die Verteidiger vor Herausgabe der Pressemitteilung den Eröffnungsbeschluss erhalten“. Doch auch hier steht wieder einmal Aussage gegen Aussage, denn Henning dementierte dies. „Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Das stimmt einfach nicht“, so Ofarims Anwalt.
„Leipzig hat kein Problem mit Antisemitismus“
Nun sind die Anwälte weiterhin der Meinung, dass der Richter bewusst das Ziel verfolge, den Sänger in ein falsches Licht zu rücken. Sie sagten: „Es besteht der begründete Verdacht, dass der Vorsitzende versucht, den Angeklagten in der Öffentlichkeit bloßzustellen“. Als Mitte August der erste Befangenheitsantrag gestellt wurde, soll der Richter gegenüber der „Bild“-Zeitung gesagt haben, dass „er selbst sich den von Herrn Ofarim behaupteten Geschehensablauf schwer vorstellen kann“ und es in Leipzig „bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus“ gebe.
Wiederum wurde in einer weiteren Erklärung des Richters mitgeteilt, dass dieser „sich in einem hochklassigen Hotel Antisemitismus schwer vorstellen kann“. Ofarims Anwälte: „Mit dieser Aussage hat der Vorsitzende Richter aus objektiver Sicht bereits vor Prozessbeginn eine voreingenommene Meinung gebildet. Eine solche Aussage wäre vergleichbar mit dem Fall, dass eine Frau behauptet, Opfer sexueller Belästigung in einem Hotel geworden zu sein und der zuständige Richter bereits im Vorfeld äußern würde, dass er sich dies aufgrund der Preisklasse des Hotels nicht vorstellen könne“. Da dieser Richter für die Zulassung der Anklage verantwortlich gewesen ist, gelte „das Hauptverfahren juristisch weiterhin als noch nicht eröffnet“, so die Anwälte.
Außerdem habe das Gericht den Anwälten die Mitteilungen zu dem Strafprozess nicht per Fax zugestellt, sondern über den Postweg, was eine bewusste Verzögerung der Bekanntgabe hervorgerufen habe: „Dem Vorsitzenden Richter muss daher bewusst gewesen sein, dass der Angeklagte dem zu erwartenden Ansturm an Presseanfragen unvorbereitet und überrascht gegenüberstehen würde. Dem Vorsitzenden Richter war auch klar, dass dies bei dem Angeklagten zu für ihn möglicherweise ungünstigen Reaktionen sowohl im Hinblick auf das Verfahren als auch im Hinblick auf die Öffentlichkeit führen kann“, so die Anwälte weiter.
In Anbetracht der aktuellen rechtlichen Lage muss das Landgericht Leipzig nun selbst ermitteln, ob die Argumentation der Anwälte über das Vorgehen des Ofarim-Richters auch objektiv begründet werden kann. Sollte dies zutreffen, wird er von einem anderen Richter ersetzt – und der Strafprozess würde sich tatsächlich verzögern.