Gérard Depardieu: Bekommt er 18 Monate auf Bewährung?
Am letzten Tag der Gerichtsverhandlungen wegen sexueller Übergriffigkeit hat die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen vorgebracht.

Gérard Depardieu muss derzeit vor Gericht zu Vorwürfen der sexuellen Nötigung Stellung beziehen. Die Anschuldigungen gegen den französischen Schauspieler besagen, er habe zwei Mitarbeitende 2021 am Set von Jean Beckers Film „The Green Shutters“ übergriffig an den Brüsten und am Po angefasst und sich generell verbal vulgär verhalten. Depardieu plädierte auf unschuldig, wobei er das Verwenden von unpassenden Formulierungen gegenüber den Frauen zugab.
Urteilsverkündung dauert noch
Der Prozess zu den Klagen der Filmausstatterin sowie der dritten Regie-Assisstentin hat am Donnerstag, den 27. März, nach vier Tagen Anhörung sein Ende genommen. Dafür trug die Staatsanwaltschaft in Paris ihre Forderung vor: Gérard Depardieu solle 18 Monate Bewährungsstrafe erhalten. Zudem wird für ihn eine Geldstrafe von 20.000 Euro beantragt. Weiterhin solle er sich in psychologische Behandlung begeben und auf die Liste von Sexualstraftäter:innen in Frankreich gesetzt werden.
Als Begründung hieß es, dass die Klägerinnen auch vor Gericht zu ihren Aussagen gestanden hätten, Depardieu jedoch von seiner eigentlichen Ansage abgewichen sei und nachdem er alles bestritten hatte, doch das verbale Fehlverhalten eingestand.
Ob dem so nachgegangen wird, kann aktuell noch nicht gesagt werden. Die finale Urteilsverkündung könnte sich hinziehen – monatelang.
Depardieu erstmalig vor Gericht
Für das Verfahren musste sich der Mime erstmals vor Gericht verantworten. Insgesamt soll es mehr als 20 Anschuldigungen in Bezug auf unangemessenes Verhalten und sexuellen Missbrauch geben. Es könnte also sein, dass Gérard Depardieu demnächst erneut einen Gerichtssaal betreten muss. Einen entsprechenden Antrag gibt es wohl wegen der Klage von Schauspielerin Charlotte Arnould, die behauptet, er habe sie 2018 vergewaltigt. Der 76-Jährige weist die Anschuldigungen als unwahr von sich.