Bushido vs. Arafat Abou-Chaker: Kommt es zum Freispruch für den Clanboss?


Seit fast zwei Jahren läuft nun schon der Prozess zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker. Nun hat das Gericht ein erstes Zwischenfazit gezogen.

Seit fast zwei Jahren zieht sich nun schon der Endlos-Prozess zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker sowie seinen drei Brüdern. Nun hat die 38. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin ein erstes Zwischenfazit gezogen. Und das dürfte dem Gangsta-Rapper so gar nicht gefallen. Denn der „grobe[n] vorläufigen Einschätzung“ des Richters Martin Mrosk zufolge, scheinen die meisten der Anklagepunkte gegen die Abou-Chakers nicht besonders stichhaltig zu sein.

Bushido sagte sich 2017 von Arafat Abou-Chaker, mit dem er jahrelang zusammengearbeitet hat, los. Laut Anklage soll Arafat Abou-Chaker daraufhin dem Rapper gedroht, Millionensummen gefordert und ihn am 18. Januar 2018 in einen Raum gesperrt sowie mit einer 0,5-Liter-Plastikwasserflasche und einem Stuhl angegriffen haben. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen Arafat Abou-Chaker, hauptsächlich aufgrund von schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung.

Bushido vs. Abou-Chaker: Anklage auf wackligen Füßen?

Vor Gericht bröckelte die Story allerdings zunehmend. Der Anklagepunkt der schweren räuberischen Erpressung erscheint in den Augen des Gerichts momentan wenig stichfest, da Arafat Abou-Chaker im Januar 2018 durchaus Gründe haben konnte zu glauben, dass Bushido ihm noch Geld schulde. Selbst Bushido sagte vor Gericht aus, dass er lange davon ausging, dass er noch Geld an Arafat Abou-Chaker zu zahlen hätte. Daher könne Abou-Chaker aber nicht unterstellt werden, dass er sich rechtswidrig an Bushido bereichern wollte.

Auch der Anklagepunkt der Freiheitsberaubung, der sich auf die Ereignisse am 18. Januar 2018 bezieht, erscheine bei genauerer Betrachtung haltlos. Zwar schloss Arafat Abou-Chaker die Tür für das gemeinsame Gespräch mit Bushido ab, allerdings handelte es sich dabei um eine allgemeine Praxis des Clanbosses, um ungestört mit seinen Gesprächspartnern reden zu können. Ein solches Verhalten sei laut Gericht bei vertraulichen Vertragsverhandlungen nicht unüblich. Bushido hat seinerseits wohl auch gar nicht den Wunsch geäußert, den Raum zu verlassen. Stattdessen hätte ihm ein gemeinsamer Freund von Bushido und Arafat Abou-Chaker angeboten, mit ihm den Raum zu verlassen. Der Rapper lehnte jedoch ab.

Zu dem vermeintlichen Angriff auf Bushido mit einer Wasserflasche und einem Stuhl äußerte sich das Gericht dagegen nicht konkreter, dieser Anklagepunkt scheint wohl die besten Aussichten auf Erfolg für Bushido zu haben. Allerdings stellte das Gericht fest, dass es aktuell nicht davon ausgeht, dass es eine Absprache zwischen den Abou-Chaker-Geschwistern gab, den Gangsta-Rapper zu schlagen. Nasser Abou-Chaker habe während des Gesprächs deeskalierend auf seinen Bruder Arafat Abou-Chaker eingewirkt, ein Umstand, den auch Bushido vor Gericht bestätigte.

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Nächster Zeuge: Kay One

Die Oberstaatsanwältin Petra Leisner war genauso wie Bushidos Anwalt mit dem Zwischenfazit gar nicht einverstanden. Der Berliner Zeitung sagte sie: „Ich sehe das natürlich absolut anders, vor allem was den Tatbestand der Freiheitsberaubung angeht“. Sie kündigte eine Stellungnahme an, möchte aber zuvor noch die nächste Zeugenaussage abwarten. Zum nächsten Verhandlungstag ist Kay One geladen, der lange mit Bushido zusammenarbeitete, bis er sich 2012 von ihm trennte. Darauf folgten einige Disstracks beider Seiten, von denen vor allem „Leben und Tod des Kenneth Glöckler“ von Bushido eine Art Legendenstatus in der Deutschrapszene erlangte.

Am 71. Verhandlungstag, an dem das Gericht die Zwischenbilanz zog, war Bushido nicht im Gerichtssaal. Die Anwesenden Abou-Chakers zeigten sich über die für sie günstige erste Einschätzung erfreut, vermieden aber übermütige Triumphbekundungen. Der „“Berliner Zeitung sagte Arafat Abou-Chaker: „Wir müssen hier alle mit einem Freispruch herauskommen.“ Momentan sieht es nicht schlecht für ihn aus.

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