Neue Klage: Sean „Diddy“ Combs soll 16-Jährige missbraucht haben
Zu den über 30 Gerichtsverfahren gegen den Rapper und Produzenten kommt eine weitere dazu.
Seit dem 16. September sitzt Sean „Diddy“ Combs in Untersuchungshaft. Dem Rapper und Produzenten werden Missbrauch, Sexhandel, Prostitution und auch Erpressung vorgeworfen. FBI und SDNY ermitteln außerdem, ob der 54-Jährige sogenannte Sex-Partys (mit einer prominenten Gästeliste, Usher, Leonardo DiCaprio oder auch Justin Bieber inkludiert) initiierte, bei denen Drogen verkauft und Sexhandel vollzogen wurde. Schon zuvor, im März 2024, wurden Razzien auf seinen Anwesen aufgrund solcher Vorwürfe von der Polizei durchgeführt. In der Zeit haben sich immer mehr Klagen gegen Diddy angehäuft. Eine weitere Anklage kommt nun zu den über 30 dazu – von einer anonym bleibenden Frau, die behauptet, Diddy habe sie im Jahr 2000 vergewaltigt.
Was aus der Klageschrift hervorgeht
Die Klägerin hat zu Protokoll gegeben, dass Diddy und zwei weitere Männer sie nach einem Nanny-Job in Manhattan angesprochen und beständig gedrängt hätten. Sie wollten sie nach der Arbeit mit ihrem SUV nach Hause zu fahren – bis sie schließlich einwilligte. Als sie dann feststellte, dass man sich nicht auf dem direkten Weg zu ihrem Zuhause befand, soll das damals 16-jährige Kindermädchen deutlich ängstlich geworden sein, woraufhin ihr Sean „Diddy“ Combs einen Drink zum Runterkommen gegeben hätte.
Nachdem sie getrunken hatte, fühlte sie sich eigenen Aussagen zufolge unwohl. Dies soll der Zeitpunkt gewesen sein, an dem man sie angeblich zu einer anderen, nicht weiter geklärten Location gebracht hätte und Diddy sie angeblich vergewaltigte. Später habe er sie in der Lobby ihres Hauses abgeliefert.
Seitdem soll die Nanny mit anhaltenden, psychischen wie physischen Schmerzen zu tun haben, auch finanziell würde sie es aufgrund des angeblichen Vorfalls schwer haben – und deshalb würde sie nun klagen.
Diddys Anwaltteam hält dagegen
Vom Anwaltsteam des Musikers heißt es auch zu den neuen Vorwürfen laut „People“: „Ganz gleich, wie viele Klagen eingereicht werden, es wird nichts an der Tatsache ändern, dass Herr Combs nie jemanden sexuell belästigt oder sexuell gehandelt hat – weder Mann noch Frau, Erwachsener noch Minderjähriger.“