Bushido-Prozess: Zeuge und Straftäter Kilic wurde die Wiedereinreise verweigert


Eigentlich sollte der abgeschobene Straftäter Veysel Kilic in den Zeugenstand nach Deutschland gerufen werden. Das Landeskriminalamt (LKA) stufte die Wiedereinreise jedoch als zu gefährlich ein.

Der abgeschobene Straftäter Veysel Kilic sollte im Bushido-Prozess als wichtiger Zeuge gegen Arafat Abou-Chaker aussagen. Jetzt verweigerte ihm das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) die Wiedereinreise nach Deutschland. Hintergrund sei die Gefahreneinstufung des Landeskriminalamts (LKA), so ein Sprecher.

Kilic wurde am 12. März 2021 aus der Untersuchungshaft in die Türkei abgeschoben. Um gegen den Clanchef Abou-Chaker und seine drei Brüder auszusagen, forderte der zuständige Richter die Wiedereinreise des Straftäters. Es sollen insgesamt vier Verhandlungstage mit dem Straftäter geplant gewesen sein.

Die Wiedereinreise birgt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Laut einer Aussage Bushidos soll Veysel Kilic sich im Büro des besagten Abends am 18. Januar 2018 aufgehalten haben. Das LKA stufte die Wiedereinreise Kilics jedoch als zu unsicher ein. In einem Schreiben des Amtes hieß es: Ein Aufenthalt birgt eine nicht hinzunehmende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.“ Jetzt soll die Aussage von der Türkei aus erfolgen. Kilic war in Deutschland wegen mehrfachen Gewalttaten, Drogenhandels und einer Schießerei angeklagt. In Clan-Kreisen ist er als ,,Mann für das Grobe“ oder als ,,Vollstrecker“ bekannt.

Bushido wirft Arafat Abou-Chaker weiterhin räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor. Die Verhandlungstage mit Kilic hätten ursprünglich am 14. März beginnen sollen.

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