Kida Khodr Ramadan: „4 Blocks“-Star muss insgesamt für 20 Monate in den Knast


Kida Khodr Ramadan akzeptiert eine weitere zehnmonatige Haftstrafe wegen Verkehrsdelikten. Er muss nun 20 Monate im Gefängnis verbringen.

Schauspieler Kida Khodr Ramadan, bekannt aus der Serie „4 Blocks“, hat eine weitere Haftstrafe wegen Verkehrsdelikten akzeptiert.

Überraschend zog der 47-Jährige seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten zurück. Die Entscheidung macht die Verurteilung zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen rechtskräftig.

„4 Blocks“-Schauspieler Kida Khodr Ramadan: Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein

Aktuell verbüßt Ramadan eine andere zehnmonatige Haftstrafe. Diese resultiert aus einem Urteil von 2022, ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ursprünglich war diese Strafe auf Bewährung ausgesetzt, diese wurde jedoch widerrufen, da er gegen die Auflagen verstieß. Zusätzlich musste der Schauspieler je 10.000 Euro an zwei Wohltätigkeitseinrichtungen zahlen.

Fahren ohne Führerschein: 33 vermerkte Fälle

Ramadan, der in „4 Blocks“ den Anführer eines kriminellen Clans in Berlin-Neukölln spielt, hat eine lange Strafakte. Mehrfach setzte er sich ohne gültigen Führerschein hinters Steuer, oft überschritt er dabei die Geschwindigkeitsbegrenzungen erheblich. Insgesamt sollen sich laut „Stern“ sogar 33 polizeilich registrierte Fälle angesammelt haben.

Der Verteidiger des Schauspielers, Kai Walden, argumentierte in einem früheren Verfahren, dass sein Mandant eine schwierige Zeit durchlebe und sich in Therapie befinde.

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Trotz seiner Versuche, die Haftstrafen abzuwenden, scheiterte er letztlich an den juristischen Hürden. Im aktuellen Verfahren gestand er und zeigte Reue, doch seine Vorstrafen führten dazu, dass ihm keine Bewährung gewährt wurde.

Gesamthaftzeit von 20 Monaten

Zu seiner aktuellen Haftstrafe muss Kida Khodr Ramadan jetzt also insgesamt 20 Monate ins Gefängnis. Diese Zeit wird er in der Justizvollzugsanstalt Hakenfelde im offenen Vollzug verbüßen.

Die Pressesprecherin des Strafgerichts Berlin, Lisa Jani, teilte mit, dass eine Zusammenlegung beider Strafen geprüft wird. Eine Gesamtstrafe zu verhängen sei jedoch sehr kompliziert und bedarf einer gründlichen juristischen Prüfung.